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Entscheidung in Karlsruhe Verfassungsgericht stärkt Adoptionsrecht für Homosexuelle Das Bundesverfassungsgericht hat homosexuellen Ehepaaren mehr Rechte bei der Adoption zugestanden. Künftig ist es Ehepartnern erlaubt, die Kinder des gleichgeschlechtlichen Partners zu adoptieren. Diese sogenannte Sukzessivadoption war bislang nur für heterosexuelle Paare erlaubt. mehr ... |
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